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Sunjo 50 Beiträge

Anmeldedatum: 08.09.2012 Beiträge: 64 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: Fr Okt 04, 2013 11:22 pm Titel: Übersetzungsrechte |
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Müsste man eigentlich theoretisch bei allen Übersetzungen (Gedichte, Liedtexte, Textauszüge aus Büchern) immer die Autoren um Genehmigung bitten, wenn man eine Übersetzung- und sei es nur zu Übungszwecken, oder zum Einleiten einer Diskussion - öffentlich ins Netz stellen möchte? Auch unter Berücksichtigung der doch recht kleinen Gruppe der Esperantosprecher, die das dann möglicherweise lesen könnten?
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Lu Wunsch-Rolshoven Moderator


Anmeldedatum: 02.06.2002 Beiträge: 955 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Sa Okt 05, 2013 11:27 am Titel: |
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Ich nehme mal an, da gibt es keine Bagatellregelung.
Höchstens, wenn der übersetzte Text sehr kurz ist, vielleicht ein Satz oder so. (Edit: Einen relativ kurzen Ausschnitt kann man als Zitat wiedergeben.)
Jedenfalls ist klar, "Übersetzungen können geistiger Diebstahl sein". Das war allerdings ein komplexer Fall, die Texte eines lateinischen Lehrbuchs wurden übersetzt und ins Internet gestellt.
Geändert am Do Sep 25, 2014 1:01 pm von Lu Wunsch-Rolshoven
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Helmut Moderator


Anmeldedatum: 22.07.2004 Beiträge: 847 Wohnort: Stemmert
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Verfasst am: Sa Okt 05, 2013 2:33 pm Titel: Re: Übersetzungsrechte |
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Sunjo hat Folgendes geschrieben: |
Müsste man eigentlich theoretisch bei allen Übersetzungen (Gedichte, Liedtexte, Textauszüge aus Büchern) immer die Autoren um Genehmigung bitten,...... |
Nicht den Autor muss man fragen, sondern den Inhaber der Rechte.
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Dirk Bindmann 100 Beiträge


Anmeldedatum: 10.05.2003 Beiträge: 141 Wohnort: Zeitz
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Verfasst am: Sa Okt 05, 2013 9:03 pm Titel: Re: Übersetzungsrechte |
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Sunjo hat Folgendes geschrieben: |
oder zum Einleiten einer Diskussion |
Das könnte übrigens einen Zitatzweck begründen.
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Sunjo 50 Beiträge

Anmeldedatum: 08.09.2012 Beiträge: 64 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: Di Okt 08, 2013 9:28 pm Titel: |
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Ich glaube, ich werde einfach in den meisten Fällen fragen. Wer weiß, wozu so ein bisschen Kommunikation sonst noch so gut sein kann
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mlennartz 50 Beiträge

Anmeldedatum: 02.10.2008 Beiträge: 73
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Verfasst am: Do Okt 10, 2013 5:10 pm Titel: |
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*** Keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Bemerkung! ***
Der Autor ist nach deutschem Recht immer Inhaber aller Rechte, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. In Deutschland gibt es kein Copyright (Verwertungsrechte???) nach englischem Vorbild.
Ohne Genehmigung des Autors darfst du nur im Rahmen eines Zitats etwas veröffentlichen, egal, ob übersetzt oder original. Welchen Umfang ein Zitat haben darf, ist nicht vorgeschrieben, im Zweifelsfall wird ein Richter darüber entscheiden. Ich vermute, dass du relativ gute Karten hast, solange es sich um eine private Homepage handelt (mit der du kein Geld verdienst) und das Zitat sich im Bereich ein bis zwei Sätze oder, was weiß ich, 160 Buchstaben bewegt.
Übersetzer, Bearbeiter (die zum Beispiel ein Sammelwerk zusammenstellen), Bildkünstler usw. begründen ein eigenes Urheberrecht (das heisst, selbst wenn z. B. ein englischer Autor vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, kann die Übersetzung ins Deutsche unabhängig davon eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Übersetzers erzeugen, gleiches gilt für Illustratoren)!
Schutzfrist in D 70 Jahre, in Kanada 50 Jahre.
Insgesamt ein sehr umfangreiches Gebiet, das man im Rahmen eines Forumbeitrags nur streifen kann. Rechtsberatung ist im Internet nicht gestattet.
Ansonsten: Wikipedia: Urheberrecht, Zitat _________________ http://www.esperanto-sh.de
http://www.der-esperantist.de
http://esperanto-sh.blogspot.com
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mlennartz 50 Beiträge

Anmeldedatum: 02.10.2008 Beiträge: 73
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Verfasst am: Do Okt 10, 2013 5:24 pm Titel: |
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Auch die Texte von gutenberg.org sind nicht rechtsfrei:
THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK
...
(und schon gar nicht die von spiegel.gutenberg.de)!!
... und selbst ich habe für die Ebooks von esperanto-sh.de die Nachnutzung eingeschränkt (Verbot der Weiterveröffentlichung für kommerzielle und subventionierte Webseiten - aus gegebenem Anlass!). _________________ http://www.esperanto-sh.de
http://www.der-esperantist.de
http://esperanto-sh.blogspot.com
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hans 100 Beiträge

Anmeldedatum: 13.04.2006 Beiträge: 131 Wohnort: D-49205 Hasbergen
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Verfasst am: Mo Jan 20, 2014 2:34 pm Titel: re: Übersetzungsrechte |
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Ausführliche Erklärungen findet man in der Wikipedia unter "Urheberrecht".
Da speziell auch zum §51 UrhG
Zitate, soweit der Zweck des Zitats/der Übersetzung das erfordert
Geändert am Mo Jan 20, 2014 2:35 pm von hans
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